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Autor: mbartel

Neuwahl der Wehrführung

Am Freitag, dem 31. März 2023, 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Leiwen, Tränkgasse 1, 54340 Leiwen, die Neuwahl der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Leiwen statt. Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Leiwen sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Briefwahl ist nicht möglich. Das Wählerverzeichnis kann ab dem 27. Februar 2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Zimmer 10, eingesehen werden. Zu dieser Wahlversammlung lade ich alle Wahlberechtigten herzlich ein.

Termine 2023

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder!

Für das Jahr 2023 haben wir einige Termine festgelegt, die wir Ihnen mitteilen möchten.

  • 30.03.2023 Präventionsveranstaltung der Polizei bezüglich Betrugsmaschen (Diese Veranstaltung ist für alle Bürgerinnen und Bürger)
  • 10.06.2023 Grillfest mit kleiner Wanderung
  • 16.09.2023 Tagesfahrt nach Bad Kreuznach mit gemeinsamem Abendessen
  • 02.12.2023 Weihnachtsfeier im Forum Livia

Einzelheiten zu den jeweiligen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte zu den gegebenen Zeitpunkten den Ankündigungen im Amtsblatt. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und ein paar schöne Stunden mit Ihnen

Jahreshauptversammlung

Der Vorstand des ASC-Leiwen lädt seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein.

Sie findet statt am Samstag, 18. März 2023, 15.30 Uhr in der Angelhütte an der Weiheranlage im Bachtal in Leiwen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Eröffnung, Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung.
  2. Gedenken der verstorbenen Vereinsmitglieder
  3. Tätigkeitsbericht
  4. Aussprache zu Punkt 3
  5. Kassenbericht
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Aussprache zu Punkt 5 und 6
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Neuwahlen des Vorstandes und Kassenprüfer
  10. Verschiedenes

Der Vorstand bittet alle Mitglieder um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.

Umzug und Kappensitzung

Liebe Foasbocken,
für unsere Kappensitzung am Fr, 10.02., um 19:11 Uhr im Forum Livia können noch Karten erworben werden (0162/4688236). Der Umzug findet am Sa, 11.02. um 15:11 Uhr statt. (geänderte Umzugstrecke: Bahnhofstraße – Euchariusstraße – Detzemerstraße – Schulstraße – Forum Livia) Wir bitten die Anwohner ihr Fahrzeug während des Umzuges nicht in den genannten Straßen abzustellen. Im Vorfeld danken wir um Ihr Verständnis.

Alle Freunde / Vereine von Nah und Fern sind herzlich eingeladen am Umzug teilzunehmen – Anmeldung bitte unter s.ludes@web.de oder 0171/1753888.

Wir freuen uns auf eine tolle Session mit euch.

Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ausoniusstraße“
– erneute Offenlage des Planentwurfes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch –

Der Ortsgemeinderat Leiwen hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die erneute Offenlage beschlossen. Der neue Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 22. Februar bis 24. März 2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, Zimmer 36 des
Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten von Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.

Das Plangebiet ergibt sich aus beigefügter Karte. Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

  • • Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, u.a. zu Planungen, Nutzungsregelungen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Anpflanzungen und Bindungen an die Bepflanzung, insbesondere versickerungsfördernde Maßnahmen, Mindestdurchgrünung der Grundstücksflächen (Grünordnungsplan), Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie Hinweise zu Natur- und Artenschutz.
  • Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Basisszenario, bei Nicht-Durchführung der Planung und bei Durchführung der Planung auf Tiere / Pflanzen, Biotope, biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Natura 2000-Gebiete sowie Artenschutz, Boden / Bodenverunreinigungen und Flächeninanspruchnahme / Versiegelung, Wasser und Wasserhaushaltsfunktionen, Umgang mit Niederschlagswasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und Gesundheit (Verkehr, Verkehrslärm), mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander und den Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes sowie den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung von Eingriffen durch die Planung.
  • Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
    • Artenschutzrechtliche Beurteilung der Planung (Bestandteil des Umweltberichtes).
    • Entwässerungskonzept mit insb. Darstellung der Oberflächen-/Niederschlagswasserbeseitigung innerhalb des Plangebietes.
    • Schalltechnisches Gutachten mit der Ermittlung der vom geplanten Lebensmittelmarkt ausgehenden Geräuschemissionen und –immissionen auf die benachbarten Grundstücke der Ausoniusstraße
  • Des Weiteren liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Privaten, Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder von Nachbargemeinden zu folgenden Themen vor:
    • Stellungnahme (der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, untere Naturschutzbehörde) zur Einbindung des Gewerbegebietes durch gestalterische Maßnahmen und zur Auswirkung auf das
      Orts- und Landschaftsbild; Vorschlag zur Erstellung eines Grünordnungskonzeptes
    • Stellungnahme (der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht) mit Hinweis auf die Belange des Immissionsschutzes und möglichen Vorbelastungen sowie das Erfordernis, Aussagen zur Schutzbedürftigkeit angrenzender Nutzungen zu treffen
    • Stellungnahme (der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz) mit Hinweisen zum Umgang mit Schmutzwasser, zur
      Niederschlagswasserverwertung und –versickerung bzw. Zwischenspeicherung; Vorlage eines Entwässerungskonzeptes wird gefordert; aufgrund der Starkregensituation sind Vorsorgemaßnahmen in die Planung einzubeziehen
    • Stellungnahme (des Landesbetriebs Mobilität, LBM Trier) mit Hinweisen und Anforderungen im Hinblick auf Abwasser bzw. Oberflächenwasser sowie möglichen Lärmeinwirkungen auf das Vorhaben
    • Stellungnahme (der Generaldirektion Kulturelles Erbe, GDKE, Rheinisches Landesmuseum Trier – Direktion Archäologie) mit Verweis auf die §§ 16-21 DSchG RLP; Hinweis auf Funde und Befunde im Umfeld (römische Fundstellen); Einstufung als archäologische Versuchsfläche; Abstimmungsbedarf wegen Vorgehensweise und Ausgrabungen
    • Stellungnahme (der Verbandsgemeindewerke Schweich) mit Hinweisen zur Trinkwasserversorgung, Löschwasserversorgung und Abwasserableitung -Stellungnahmen (aus der Öffentlichkeit) mit Hinweisen auf die Lebensraumfunktionen der Fläche, die Schutzwürdigkeit der Moseltalaue, vorhandene Spazier- und Radwege, die Einfügung des Vorhabens in die
      Umgebung, Bodenversiegelungen und mögliche Standortalternativen (v.a. eine zur Zeit leerstehende Halle im Umfeld), Auswirkungen durch Zulieferverkehr sowie auf das Landschafts und Erscheinungsbild der Ortsgemeinde und den Tourismus

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, (Zimmer 36 des Nebengebäudes) 54338 Schweich, abgegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen digital per Mail an bauleitplanung@schweich.de einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Nachrichtlich wird bei den im Internet digital hinterlegten Offenlageunterlagen auch die Abwägung über die Stellungnahmen der ersten Offenlage beigefügt.

Mitgliederversammlung

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Sonntag, den 12. März 2023 um 17:00 Uhr im Vorraum der Turnhalle statt. Dazu laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder der WTG ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Jahresbericht
  3. Kassenbericht
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Wahl eines Wahlleiters
  7. Neuwahl des Vorstandes
  8. Verschiedenes

Wir bitten um vollständiges Erscheinen.

Karneval 2023

Liebe Foasbocken,

für unsere Kappensitzungen am Sa, 04.02. und Fr, 10.02., je um 19:11 Uhr im Forum Livia können noch Karten erworben werden (0162/4688236). Der Umzug findet am Sa, 11.02. um 15:11 Uhr statt. (geänderte Umzugstrecke: Bahnhofstraße – Euchariusstraße – Detzemerstraße – Schulstraße – Forum Livia) Wir bitten die Anwohner ihr Fahrzeug während des Umzuges nicht in den genannten Straßen abzustellen. Im Vorfeld danken wir um Ihr Verständnis.

Alle Freunde / Vereine von Nah und Fern sind herzlich eingeladen am Umzug teilzunehmen – Anmeldung bitte unter s.ludes@web.de oder 0171/1753888.

Wir freuen uns auf eine tolle Session mit euch.

Kinderkarneval in Leiwen

Am Samstag, den 11.02. findet der traditionelle Kinderkarneval in Leiwen statt. Die Sitzung wird ab 10:11 Uhr im Club Monopol im Hotel Weis stattfinden. Ich freue mich, dass die Jugendlichen auch in diesem Jahr wieder in Eigenregie eine Sitzung für die Kinder auf die Beine gestellt haben. So erleben bereits die Kleinsten wie schön der Karneval sein kann. Mit Musik, Tanz, Spiel und Vorträgen steht der Kinderkarneval den „großen“ Sitzungen in nichts nach. Ich freue mich auf ein heiteres Programm und lade alle Kinder ein an diesem tollen Event teilzunehmen

Helau in Leiwen!

Mit einem kräftigen Helau begrüßen wir die Karnevalssession 2023 in Leiwen. Bereits am Samstag, den 4.2. startet der KV Livia mit der ersten Kappensitzung um 19:33 Uhr im Forum Livia. Mit tollen Vorträgen, Tanzeinlagen und Musik wird für gute Stimmung gesorgt. Es wird gefeiert und im Anschluss darf bis in die Morgenstunden getanzt werden. So ist Karneval in Leiwen.

Am Freitag, den 10.2. findet die zweite Sitzung statt, bei der das volle Programm für alle, die die erste Sitzung verpasst haben noch einmal wiederholt wird.

Der Umzug durch das Dorf findet am 11.2. ab 15:11 Uhr statt. Mit vielen Fußgruppen und bunten Wagen wird durch das Dorf gezogen und klassischer Straßenkarneval gefeiert. Eine wunderbare Tradition die auch in diesem Jahr wieder aufleben darf. Im Anschluss wird direkt im Forum Livia weitergefeiert, wo der Zug endet. Bei Wein und Musik trifft man sich dort nach dem Umzug für geselliges Beisammensein.

Im Anschluss wird ab 19 Uhr dann die „After Zug-Party“ mit DJ NicO stattfinden. Ich lade alle Leiwener Bürgerinnen und Bürger ein sich aktiv am Karneval 2023 zu beteiligen und dieser schönen Tradition ihre Wertschätzung zu zeigen.

Seien Sie dabei und am besten mittendrin.
Leiwen Helau!!

Tennis-Winterturnier

Neuer Termin: Tennis-Winterturnier

Das jährliche Winterturnier in der Tennishalle in Thalfang wird auf den 18.03.2023 verschoben.
Von 17 – 20 Uhr wird eine Doppel-Meisterschaft ausgespielt. Eine Teilnahme ist ab der U18-Mannschaft sowie für alle Damen und Herren jeglicher Spielstärke möglich.

Spielmodus:

Die Paarungen werden im Vorfeld ausgelost. Ein Spiel geht bis 21 Punkte und dauert maximal 20 Minuten. Nach jedem Spiel wechseln die Partner und Gegner. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Um besser planen zu können bitten wir um Anmeldung bis spätestens Sonntag, 12.03.2023 um 21 Uhr bei Sabine Jostock (0151 28767915) oder per Mail an info@tsg-leiwen.de.