Weinanstellung Weinfest Leiwen 2024
Für unser Weinfestes vom 18.bis 21. August 2024 der Gemeinde Leiwen bitte wir die Winzer & Weingüter aus Leiwen am Samstag, 08.06.2024 & 15.06.2023 Weine & Sekte für die Weinkarte am Weinfest im Gemeindebüro abzugeben.
Für die Anstellung von Weinen gelten die folgenden Bedingungen:
- es müssen mindestens 2 Weine, verschiedener Geschmacksrichtungen angestellt werden (trocken, halbtrocken/feinherb, lieblich)
- es darf max. 1 Wein einer anderen Steillagenlage angestellt werden, die Plätze sind jedoch limitiert!
- für die Probe müssen jeweils 2 Flaschen des angestellten Weines mit Restzuckerangaben abgegeben werden
- unabhängig von der Weinanstellung können auch: Sekt, Secco, Rotwein, Traubensaft/Trauben-Secco (rot & weiß) & Raritäten (z.B. Eiswein, Beerenauslese oder Trockenbeerenauslese, sowie Weine ältere Jahrgänge) angestellt werden
- alle Weine & Sekte müssen mit Preisangaben & Restzucker Angabe versehen werden
Das genaue Regelwerk der Weinanstellung kann bei der Weinabgabe eingesehen werden!
Bei Fragen bitte Senta Schmitt (0151-67610925) oder Philipp Lentes (0172-3186558) kontaktieren.