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Zustand und Nutzung Wirtschaftswege

Da immer wieder Beschwerden von Nutzern der Wirtschaftswege auf die Gemeinde zugetragen werden, möchte ich an dieser Stelle auf die Wegenutzungssatzung der Gemeinde hinweisen. Die Gemeinde ist bereit auch in diesem Jahr  Instandhaltungs und Freihaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Insbesondere da die Gründe für die Schäden oft an anderer Stelle liegen darf ich auf folgende Satzungsfestlegungen hinweisen:

§ 4
Zweckbestimmung
Die Wege dienen ausschließlich der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Im übrigen ist die Benutzung als Fußweg zulässig…

§ 6
Unerlaubte Benutzung…
(1) Es ist unzulässig…
1. die Wege zu befahren, wenn dies insbesondere auf Grund der jahreszeitlichen bedingten Zustandes zu erheblichen Beschädigungen führt oder führen kann,
2. Fahrzeuge, Geräte und Maschinen so zu benutzen oder zu transportieren, dass Wege beschädigt werden, …
4. Fahrzeuge und Geräte und Maschinen auf den Wegen von Ackerboden zu befreien und diesen auf den Wegen liegen zu lassen, …
7. die Entwässerung zu beeinträchtigen,

§ 7
Plichten der Benutzer
(2) Wer einen Weg verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; …

 

§ 8
Pfichten der Angrenzer
Eigentümer und Besitzer der an die Wege grenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird, Bodenmaterial, Pfanzen- und Pfanzenteile und sonstige Abfälle, die von angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen sind vom Eigentümer zu beseitigen….

Ich glaube mit Blick auf diese Regelungen fnden wir in der Gemarkung viele Fälle, wo diese einfachen Regeln nicht eingehalten wurden. Daher appelliere ich nochmals an alle Grundstückseigentümer sich zu fragen, ob ihre Grundstücke nach diesen Regeln bewirtschaftet werden und die Wege nur nach diesen Regeln auch genutzt werden.

Insbesondere die Bodenaufschüttungen an den Rändern der Wege, die zu stehendem Wasser auf den Wegen führen beeinträchtigen deren Entwässerung. Der Bewuchs auf vielen Brachfächen ragt weit in die Wege hinein, so dass die Nutzung eingeschränkt ist. Oft findet man selbst auf asphaltierten Wegen immer wieder Boden, der von den Maschinen abgefallen ist und nicht gekehrt wurde. Die Reste vom Rebschnitt landen am Ende über die Wasserrinnen in den Einläufen und verstopfen diese, so dass es bei Starkregen regelmäßig Probleme gibt. Auch die Sachfremde Nutzung durch Motorradfahrer ärgert immer wieder diejenigen, die die Wege sachgerecht als Fußweg nutzen.

Diese Satzung und ihre Regeln sind im Übrigen nicht neu. Sie gelten seit 1969. Daher appelliere ich an alle, ihre Wege- und Grundstücksnutzung einmal auf den Einhalt dieser Regeln zu überprüfen. Viele Problemstellungen, die wir mit Wegebaumaßnahmen aus dem Steuergeld aller Bürger*innen wieder instand setzen müssen, hätten wir nicht, wenn sich alle wenigstens an diese Grundregeln halten würden!

 

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