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Du willst verkaufen?

Dann freuen wir uns über eure Anmeldung bis spätestens Montag, den 21. September bei Andrea Schuster (0176-61599748) oder Nina Ludes (0162-4688236).

Regeln

  • Der Verkauf ist nur im „eigenen“ Hof/Garten oder der Garage gestattet
  • Bei Mietobjekten muss eine Genehmigung für den Flohmarkt-Stand von Seiten der Hausverwaltung/der Eigentümer eingeholt werden
  • KEIN Verkauf auf Gehwegen und öffentlichen Flächen → Ordnungswidrigkeit!
  • Kein gewerblicher Verkauf/Verkauf nur von privat
  • Die Haftung/Verantwortung übernimmt die angemeldete Person mit der angegebenen Adresse
  • Es dürfen keine Speisen und Getränke verkauft werden und auf Musik ist zu verzichten

Spezielle Maßnahmen wegen Corona

  • Eine verantwortliche Ordnungs- & Aufsichtspersonen pro Flohmarkt Standort
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu allen Personen (ausgenommen sind Familien/eigenständiger Hausstand)
  • Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof/Garten/Garage
  • Stellt Desinfektionsmittel für Besucher*innen zur Verfügung
  • Bittet alle Besucher*innen sich in eine Besucherliste einzutragen, bitte aus Datenschutzgründen nur eine Liste pro Haushalt (Download der Besucherliste)
  • Jeder Stand muss zusätzlich eine Datenschutzverordnung mit seinen Daten ausfüllen und sichtbar auslegen (Download Datenschutzverordnung)
  • Kommuniziert Mindestabstand & Mund-Nasenschutz-Pflicht sichtbar (Download Hygieneanweisung)
  • Baut die Verkaufsflächen im Hof/Garten/Garage so auf, dass die Abstandregeln eingehalten werden können
  • Reguliert den Besucherstrom so, dass es zu keinen Querungen kommt (z.B. Einbahnstraßensystem, Abstände auf dem Boden markieren)
  • Bei Überfüllung bitte Hof/Garten/Garage kurzzeitig schließen, immer nur wenige Personen gleichzeitig zulassen!
  • Sollten Regeln nicht eingehalten werden, nutzt Euer Hausrecht mit Verweis der Personen von dem Flohmarkt
  • Lockere Warenpräsentation für weniger Handkontakt
  • Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale oder z.B. via Paypal)

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes werden bei Bedarf die Daten der angemeldeten Höfe/Gärten/Garagen (mit der angemeldeten Person) an die Ordnungsämter oder Gesundheitsbehörden übermittelt.
Jede/r Teilnehmer*in handelt auf eigene Haftung und Verantwortung. Dies inkludiert auch die grundsätzliche Teilnahme an den Flohmärkten in Zeiten von Corona. Wir empfehlen jedem Hof/Garten/Garage ein individuelles Sicherheits- und Hygienekonzept.

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