Übernachtungssteuer der Ortsgemeinde Leiwen
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz hat der Ortsgemeinderat Leiwen nach Beschluss vom 18.11.2024 eine Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Ortsgemeinde Leiwen erlassen.
Die Ortsgemeinde Leiwen erhebt hiernach eine Übernachtungssteuer als indirekte örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.
Die Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen je Beherbergungsgast stellt die Bemessungsgrundlage dar.
Der Steuersatz beträgt pro entgeltliche Übernachtung 1,00 €.
Für die Einziehung der Übernachtungssteuer ist ihr Vermieter zuständig. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Satzung über den u.a. Link. Vielen Dank für Ihr Verständnis.