Aufgaben der Ortsgemeinden
Ein Dorf ist auch Teil einer Regierungs- und Verwaltungsstruktur.
Die Verwaltungsebenen regeln unter anderem Zuständigkeiten für bestimmte Aufgaben. Die Gemeinde ist die unterste Verwaltungsebene. Aufgabe des Ortsbürgermeisters und des Gemeinderates ist es, die Interessen des Dorfes innerhalb der Regierungs- und Verwaltungsstruktur zu vertreten und die Geschäfte der Gemeinde zu führen. Ortsbürgermeister und Gemeinderat engagieren sich ehrenamtlich für Leiwen.
Den Ortgemeinden sind bestimmte Zuständigkeiten zugeordnet. Es wird zwischen verpflichtenden Selbstverwaltungsaufgaben und freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben unterschieden. Ortsbürgermeister und Gemeinderat kümmern sich zusammen mit der Verbandsgemeinde um die Erfüllung der Pflichtaufgaben.
Die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben sind in der Regel maßgeblich für die Identität eines Dorfes. Sie können nur umgesetzt werden, wenn genug Bürger bereit sind sich ehrenamtlich zu engagieren und ausreichende finanzielle Mittel akquiriert werden können. Grundvoraussetzung ist eine kooperative Zusammenarbeit vor Ort zwischen engagierten Bürgern, Vereinen und Institutionen sowie den politischen Vertretern des Dorfes. Alle müssen an einem Strang ziehen.